Was beinhaltet ein hilfeplan?
Der Hilfeplan dokumentiert die notwendige Beteiligung, die identifizierten Problemfel- der und Lösungsansätze sowie die Kontrolle von Zielen und Handlungsschritten und ist somit das Instrument zur Steuerung der Hilfe.
Wann wird ein Hilfeplan erstellt?
Vor Inanspruchnahme einer längerfristigen, einzelfallbezogenen Hilfe (z.B. einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) muss zusammen mit den Eltern und dem Kind oder Jugendlichen ein sog. Hilfeplan erstellt werden.
Wer schreibt den Hilfeplan?
Der Hilfeplan dient der Koordinierung aller an der Hilfe Beteiligten und ist somit als deren Grundlage anzusehen; erstellt wird er seitens des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Hilfeplanverfahren). mindestens ein Vertreter des Jugendamtes. weitere individuelle Mitwirkende, beispielsweise Pflegeeltern.
Wer ist Auftraggeber einer Rechtsschutzversicherung?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist Auftraggeber auch der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer in dessen Auftrag und Namen dem Anwalt den Auftrag erteilt. Auch in der dritten Variante des Beispiels muss der Anwalt darauf achten, dass die Person des Auftraggebers klargestellt wird.
Kann der Anwalt die Person des Auftraggebers klargestellt werden?
Auch in der dritten Variante des Beispiels muss der Anwalt darauf achten, dass die Person des Auftraggebers klargestellt wird. Denn der Verwalter kann entweder im eigenen Namen den Anwalt beauftragen, wenn dieser dessen Belange (vgl. § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG) im Anfechtungsverfahren vertreten soll.
Ist der Ehegatte Auftraggeber einer Rechtsschutzversicherung?
Dadurch wird der vermögende Ehegatte aber weder Auftraggeber des Anwalts, noch hat dieser dann einen sonstigen vertraglichen Anspruch. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist Auftraggeber auch der Versicherungsnehmer, wenn der Versicherer in dessen Auftrag und Namen dem Anwalt den Auftrag erteilt.
Ist der Anwalt in Zivilsachen selbst vertreten?
In Zivilsachen können sich Anwälte selbst vertreten und dafür von der Gegenseite die Gebühren kassieren, die sie bei Vertretung eines Mandanten in Rechnung gestellt hätten. Verteidigt sich der Anwalt dagegen in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich selbst, hat er keine entsprechenden Gebührenansprüche gegen den Staat.