Können Erben zugewinnausgleich geltend machen?
1 BGB ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nämlich nur dann auf die Erben des verstorbenen Ehegatten übergeht, wenn dieser ihn noch zu Lebzeiten erworben hat. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht aber erst mit der Beendigung des Güterstandes. Ein Anspruch, der nicht besteht, kann auch nicht vererbt werden.
Was bedeutet Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung?
„Für den Fall der Beendigung des Güterstands durch den Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. Wird jedoch ansonsten der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, so findet ein Zugewinnausgleich nicht statt.
Welche Faktoren bestimmen das Erbrecht des Ehegatten?
Der Umfang, in dem der überlebende Ehepartner an dem Nachlass teilnimmt, hängt von diversen Faktoren ab. So wird das Erbrecht des Ehegatten von dem familiären Umfeld des Erblassers, dem Grad und der Anzahl von zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Verwandten, von der Zusammensetzung des Erblasservermögens und…
Was ist die Rechtslage bei Tod einer Ehepartners?
Rechtslage bei Tod eine Ehepartners Verstirbt der Ehepartner, der während des Bestehens der Ehe eine Erbschaft gemacht oder eine Schenkung erhalten hat, dann richtet sich seine Erbfolge vorrangig nach einem von dem verstorbenen Ehepartner zu Lebzeiten errichteten Testament oder Erbvertrag.
Was behält der Ehepartner bei der Scheidung?
Gemäß diesem behält jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens. Kommt es jedoch zur Scheidung, wird gemäß dem Familienrecht ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt. Bei diesem wird das Endvermögen, welches ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung hatte, dem Vermögen zu Beginn der Ehe gegenübergestellt.
Ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten vorhanden?
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in § 1931 BGB verankert. Die Frage, mit welchem Erbteil der überlebende Ehegatte an der Erbschaft beteiligt ist, richtet sich maßgeblich danach, ob und welche anderen gesetzlichen Erben neben dem überlebenden Ehegatten vorhanden sind.