Welche Straftaten sind zur Strafverfolgung erforderlich?
Für einige Straftaten – so genannte „Antragsdelikte“ wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung und einfache oder fahrlässige Körperverletzung – ist zur Strafverfolgung grundsätzlich ein schriftlicher Strafantrag des Geschädigten erforderlich. Die Polizei hat dafür entsprechende Formulare.
Wann leitet die Schule ein Bußgeldverfahren ein?
Sobald die Schule dem Amt mitgeteilt hat, dass zehn oder mehr unentschuldigte Fehltage vorliegen leitet dieses ein Bußgeldverfahren ein. Die Schule hat damit allerdings nichts mehr zu tun. Denn das Amt fordert die Erziehungsberechtigten und den Schulverweigerer dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben.
Ist der Strafantrag ein Verfolgungshindernis?
Fehlt der Strafantrag stellt dies ein Verfolgungshindernis dar. Die Polizei und Staatsanwaltschaft darf in einem solchen Fall nicht tätig werden und Ermittlungen durchführen. Absolute Antragsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB) sind: Hausfriedensbruch, § 123 StGB
Was sind schulische Bestrafungen?
Schulische Bestrafungen müssen immer einen pädagogischen Zweck verfolgen und dürfen nicht reine Vergeltung sein. Für ergänzende Fragen hierzu, eine Erstberatung oder eine Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich deshalb bitte direkt. Auch Strafarbeiten werden von Schülern und Eltern oftmals nicht ernst genug genommen.
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Was ist die Verfolgungspraxis in Berlin?
Jedenfalls in Berlin ist die Verfolgungspraxis eine andere bei Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern des Arbeitsamtes oder anderer Behörden. Bei diesen Beleidigungstaten wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zumeist bejaht, sodass in der Regel nicht einfach eingestellt werden.
Welche Rechtsfolgen dürfen durch Strafbefehl festgesetzt werden?
Durch Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen der Tat festgesetzt werden, darunter beispielsweise Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Verfall oder Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren sowie Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit Bewährung.
Welche Geldstrafen werden im Strafrecht verhängt?
Geldstrafen werden im Strafrecht immer in Tagessätzen verhängt (§ 40 StGB). Kein Gericht verurteilt deshalb beim Vorwurf der Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, sondern allenfalls zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Oder zu 30 Tagessätzen à 50 Euro.