Was kann die Einburgerung verhindern?

Was kann die Einbürgerung verhindern?

Eine Verurteilung wegen einer schwereren Straftat macht die Einbürgerung unmöglich. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verurteilungen im Ausland. Nach gewissen Fristen – je nach Schwere der Tat – werden solche Straftaten aber wieder aus dem Strafregister (Bundeszentralregister) gestrichen.

Wie kann ich die Staatsbürgerschaft ablegen?

Alle Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen benötigen eine Zustimmung des deutschen Familiengerichts, um die Staatsbürgerschaft ablegen zu dürfen. Im Falle der Entlassung wird diese nur erteilt, wenn die ausländischen Behörden zusichern, dass Sie zukünftig eingebürgert werden – sie dürfen in der Folge nicht staatenlos sein.

Wie geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.

Wie weisen sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach?

Ihre deutsche Staatsbürgerschaft weisen Sie wie beim Verzicht nach, allerdings müssen Sie zusätzlich eine Einbürgerungszusicherung Ihres zukünftigen Staates anhängen. Die ausgefüllten Dokumente schicken sie entweder an die deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das BVA, es gelten die selben Kontaktdaten wie beim Verzicht.

Wie kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben?

Für jene Fälle, in denen erst später als acht Wochen nach der Geburt das Anerkenntnis vorgenommen wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt, können die Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen durch Verleihung erwerben.

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