Bis wann kann Aufrechnung im Prozess erklärt werden?
Der Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung ist frei wählbar. Der Beklagte kann die Aufrechnung bereits vor dem Prozess oder erst im Prozess (= Prozessaufrechnung) erklären.
Wann Flucht in die Säumnis?
Praktisch am weitaus verbreitetsten ist die Flucht in die Säumnis, bei der die Partei keinen Antrag stellt, ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt und die möglicherweise verspäteten Angriffs- und Verteidigungsmittel dann im Rahmen der Einspruchsbegründung (§ 340 ZPO) vorbringt.
Wann Hilfswiderklage?
116. Die Widerklage kann auch als so genannte Hilfs- oder Eventualwiderklage für den Fall erhoben werden, dass die Klage als unbegründet oder unzulässig beschieden wird. Sollte die Primärverteidigung gegen die Klageforderung durchgreifen und die Klage abweisungsreif sein, kommt die Widerklage zum Zug.
Wie ist die Fälligkeit von Steueransprüchen geregelt?
Die Fälligkeit von festgesetzten Steueransprüchen ist meist in den einzelnen Steuergesetzen geregelt, so für die Einkommensteuer in § 36 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 37 Abs. 1 EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Im Übrigen enthalten Steuerbescheide i. d. R. eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist, die die Fälligkeit festlegt.
Wie muss das Zivilgericht das Verfahren aussetzen?
Das Zivilgericht muss daher das Verfahren aussetzen ( § 148 ZPO) und eine Entscheidung des zuständigen Gerichts abwarten. Zweckmäßig ist es, den Beklagten unter Fristsetzung zur Einreichung seiner Klage beim zuständigen Gericht aufzufordern. 4. Rechtshängigkeit der Gegenforderung
Ist das Gericht zuständig für das Zivilprozessrecht?
Zeiss/Schreiber Zivilprozessrecht Rn. 396; Schilken Zivilprozessrecht Rn. 440. Für die Gegenforderung ist das Gericht auch dann zuständig, wenn es im Fall einer (aktiven) Klage sachlich oder örtlich unzuständig wäre.