FAQ

Was kostet die PZU?

Was kostet die PZU?

Aktuell kostet ein Postzustellungsauftrag 3,45 € zzgl. Umsatzsteuer. Hierin sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, so z.B. auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde.

Was kostet eine PZU bei der Post?

Was kostet der PZA? Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 €*.

Wie teuer ist eine Postzustellungsurkunde?

Preise. Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 € (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).

Wie lange wird ein Brief bei der Post aufbewahrt?

Denn nach Paragraf 5 Postdienstleistungsverordnung (PDLV) ist ein Anbieter von Postdienstleistungen verpflichtet, für einen Zeitraum von mindestens sieben Werktagen Briefe zur Abholung bereitzuhalten.

Was kostet eine Zustellung?

An Kosten für die Zustellung fallen bei einfachen Schriftstücken ca. 15-35 € an, je nach Wegstrecke.

Ist die Aufbewahrungspflicht steuerlich zu ermitteln?

Obwohl es die Aufbewahrungspflichten schon seit Jahrzehnten in den Handelsgesetzen und Steuergesetzen gibt, hat der Bundesfinanzhof erst in 2002 entschieden, dass eine Aufbewahrungskosten-Rückstellung steuerlich anzuerkennen sei. In diesem Zusammenhang wurde aber auch gleich festgelegt, wie eine Aufbewahrungskosten-Rückstellung zu ermitteln ist.

Wie können sie die Berechnung ihrer Aufbewahrungskosten berechnen?

Das Formular für die Berechnung finden Sie unter “ Aufbewahrungskosten-Rückstellung (Formular) “ . Unseren Mandanten können wir natürlich auch eine selbst-rechnende Excel-Version des Formulars zur Verfügung stellen oder, wenn wir dieses nicht ohnehin schon tun, die Berechnung für die einzelne Bilanz direkt vornehmen.

Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist?

Für Unterlagen, die Einfluss auf die Bilanz oder die Steuererklärungen hatten, gilt eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. (Es ist ja auch nett, wenn man nochmal nachschauen kann, wen man am 26. März vor 9 Jahren zum Essen eingeladen hat oder wie teuer die Briefmarken vor 8 Jahren waren).

Was heißt das Zauberwort für die Aufbewahrungskosten-Rückstellung?

Das Zauberwort heißt seit ein paar Jahren „Aufbewahrungskosten-Rückstellung“. Obwohl es die Aufbewahrungspflichten schon seit Jahrzehnten in den Handelsgesetzen und Steuergesetzen gibt, hat der Bundesfinanzhof erst in 2002 entschieden, dass eine Aufbewahrungskosten-Rückstellung steuerlich anzuerkennen sei.

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