Wer hat Anspruch auf Pflegekarenz?
Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit besteht für: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen. Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete. Bezieherinnen/Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (nur bei Pflegekarenz)
Wann habe ich Anspruch auf Pflegeurlaub?
Anspruch auf Pflegefreistellung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird.
Wann bekommt man pflegeurlaub?
Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung (Krankenpflegefreistellung).
Warum sollten sie Familienmitglieder einstellen?
Stellen Sie Familienmitglieder ein, lauert die Gefahr, dass sie besser bezahlt werden oder weniger arbeiten müssen als die anderen Mitglieder. Sie sollten daher Ihren Familienangehörigen einen Arbeitsvertrag geben und darin Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsort und Art der Arbeit festhalten.
Was sind die Folgen bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern?
Nicht zu vergessen sind die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern. Ihr Familienmitglied ist sozialversicherungsrechtlich bei Ihnen beschäftigt. Das verpflichtet dazu, Sozialversicherungsbeiträge für das Familienmitglied zu bezahlen.
Welche Familienmitglieder müssen sie steuerlich behandeln?
Familienmitglieder, die Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie steuerlich behandeln. Für Sie als Arbeitgeber sind die Löhne oder Gehälter, die Sie an die Familienmitglieder zahlen, Betriebsausgaben. Nicht zu vergessen ist, dass das Familienmitglied Lohn oder Gehalt versteuern muss.
Wie kann ein Familienmitglied Mitunternehmer sein?
Als Mitunternehmer kann das Familienmitglied am Gewinn oder am Umsatz beteiligt sein. Das Familienmitglied kann Ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren oder für Sie eine Bürgschaft übernehmen. Ist Ihr Familienmitglied als Mitunternehmer beschäftigt, besteht keine Sozialversicherungspflicht.