Welche Rechte gelten fur eine eingetragene Partnerschaft?

Welche Rechte gelten für eine eingetragene Partnerschaft?

Eigentumsrechte und Unterhaltsrechte für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind nicht in allen EU-Ländern gleich; die aus einer eingetragenen Partnerschaft resultierenden Rechte können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Informieren Sie sich darüber, welches nationale Recht für Ihre Partnerschaft gilt.

Wie kann man eine Partnerschaft eintragen?

Zwei Personen, die als Paar zusammenleben, können ihre Partnerschaft in ihrem Wohnsitzland bei der zuständigen Behörde eintragen lassen. In dieser Hinsicht gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern, insbesondere in Bezug darauf, ob Sie in einem bestimmten Land überhaupt eine eingetragene Partnerschaft eingehen können

Kann man keine eingetragene Partnerschaft eingehen?

Sie können keine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn Sie: bereits verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner nahe verwandt sind. Die Vorbereitung müssen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Parteien durchführen.

Sind sie bereits in einem Lebenspartnerschaftsregister registriert?

Sind Sie bereits mit einem Lebenspartner in einem Lebenspartnerschaftsregister registriert, machen Sie sich strafbar, wenn Sie sich erneut in ein Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Bigamie ist nach § 172 StGB strafbar. Kein Partner darf bereits mit einer anderen Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Welche Partnerschaften eignen sich für den Immobilienerwerb?

Dafür eignet sich am besten ein Partnerschaftsvertrag oder die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb. Jung und frei: Ohne Trauschein gibt es wenige Verpflichtungen. Soll eine gemeinsame Immobilie erworben werden, empfiehlt sich aber zum Beispiel ein Partnerschaftsvertrag.

Wie können sie mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner in ein anderes EU-Land umziehen?

Wenn Sie mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner in ein anderes EU-Land umziehen, so muss dieses die Einreise und den Aufenthalt erleichtern – auch wenn Ihr Partner nicht die Unionsbürgerschaft besitzt. Sie müssen belegen können, dass Sie zusammen oder in einer auf Dauer angelegten Beziehung leben.

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