Wie lauft eine Vaterschaftsanerkennung ab?

Wie läuft eine Vaterschaftsanerkennung ab?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar erfolgen und muss in jedem Fall öffentlich beurkundet werden. Das heißt, dass die Vaterschaft in Anwesenheit einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss (z.B. Notar oder Mitarbeiter des Standes- bzw. Jugendamts).

Wie ist die Vaterschaftsanerkennung vor Gericht geregelt?

Der Ablauf der Vaterschaftsanerkennung vor Gericht ist in den Paragrafen §§ 640 und 641 der Zivilprozessordnung geregelt. Das Gericht ordnet zur Feststellung der Vaterschaft ein Abstammungsgutachten an, welches von einem unabhängigen Labor ausgefertigt wird. Um die Vaterschaft zweifelsfrei feststellen zu können,

Was genügt für die Feststellung der Vaterschaft?

Für die Feststellung der Vaterschaft genügen DNA-Proben von Vater und Kind; sicherer und vor Gericht zwingend notwendig ist es jedoch, wenn auch die Mutter an dem Test beteiligt wird. Die DNA-Analyse ist sogar schon bei einem Fötus ab der 9. Schwangerschaftswoche durch eine Blutprobe der Mutter möglich.

Wie kann die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft gefordert werden?

Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft kann dabei von verschiedenen Parteien gefordert werden. So darf unter anderem auch das betroffene Kind selbst Klage erheben, um herauszufinden, welche biologischen Wurzeln es hat. Aber auch die Kindesmutter und der Mann, der denkt, dass er der Vater des Kindes ist, sind berechtigt, Klage zu erheben.

Kann der wirkliche Vater die Vaterschaft anfechten?

Dieser kann die Vaterschaft jedoch anfechten. Er muss dies, wenn er nicht will, dass das Kind rechtlich als sein eheliches Kind gilt. Wenn das Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren wird, so hat der wirkliche Vater die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Die rechtliche Vaterschaft des Ehemanne ist dann gem. § 1593 BGB hinfällig.

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