Was darf Insolvenzverwalter pfanden?

Was darf Insolvenzverwalter pfänden?

Um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, kann der Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum Beispiel Konto, Lohn oder Sachgegenstände des Schuldners pfänden und zur Insolvenzmasse hinzufügen. Jedoch ist nicht automatisch alles pfändbar, was der Schuldner besitzt oder erhält.

Wie ist die private Insolvenz in einer Ehe möglich?

Wenn für einen der Ehegatten als letzter Ausweg nur noch die private Insolvenz möglich ist, stellt sich die Frage, inwiefern auch der andere Ehepartner davon betroffen ist. In der Regel werden bei der Privatinsolvenz in einer Ehe zwei Szenarien unterschieden: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bilden Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft.

Ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen?

Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Liegt das Einkommen des nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Ehegatten über der Pfändungsgrenze, so kann das Insolvenzgericht ihn verpflichten, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Ist der nicht-insolvente Ehepartner insolvent?

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner eine Bürgschaft abgegeben oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist der nicht-insolvente Ehepartner ebenfalls als Schuldner zu betrachten und kann im Fall einer Privatinsolvenz haftbar gemacht werden.

Ist das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners Gegenstand der Insolvenzmasse?

Das Vermögen des nicht-insolventen Ehepartners ist nicht Gegenstand der Insolvenzmasse. Wenn sich die Ehepartner auf den vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft geeignet haben, sieht die Gesetzeslage anders aus. Bei dieser Form der Ehe werden die Vermögen der Partner grundsätzlich als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.

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