Was ist eine Grenzversicherung?

Was ist eine Grenzversicherung?

Die Grenzversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten. Reist ein Nicht-EU-Bürger mit seinem Fahrzeug in ein EU-Mitgliedsland, dann muss er eine separate Haftpflichtversicherung, die sogenannte Grenzversicherung, abschließen.

Was passiert wenn man keine grüne Karte hat?

In Ländern, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, gilt auch der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Vor dem Grenzübertritt in solche Länder muss für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden. In Europa gilt das etwa für den Kosovo.

Welche Kfz Versicherung gilt in der Türkei?

In der Türkei besteht für Kraftfahrzeuge die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssummen sind jedoch völlig unzureichend. Deshalb wird der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenversicherung mit Geltung auch für den asiatischen Teil empfohlen.

Was ändert sich mit der Grünen Karte?

Zumindest bisher – denn ab dem 1. Juli 2020 ist die Karte nicht mehr grün, sondern weiß. Der Farbwechsel bringt vor allem einen Vorteil mit sich: Die Grüne Karte kann künftig einfach zu Hause ausgedruckt werden. Der Name ändert sich dadurch jedoch nicht. Woher bekomme ich die Grüne Karte?

Warum muss man die Grüne Karte wechseln?

Versicherungskennzeichen 2021 – Jetzt Nummernschild wechseln! Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht!

Ist die Grüne Karte in Italien nicht mehr notwendig?

Innerhalb der Europäischen Union ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise nicht mehr notwendig. In Italien ist das Mitführen dennoch sinnvoll. Auf die Grüne Karte können Sie außerdem in den folgenden Ländern verzichten:

Ist die Grüne Karte in allen EU-Ländern gültig?

Zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings seit 1974 auch ein Kennzeichenabkommen, das heißt, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt wird. Folglich muss die Grüne Karte in allen EU-Ländern sowie auch in Andorra,…

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