In welchem Gesetz sind die sachlichen Zuständigkeiten der Gerichte geregelt?
1.1 Sachliche Zuständigkeit Gemäß § 1 ZPO regelt das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) die sachliche Zuständig- keit der Gerichte, welche sich nach Art und Umfang der Streitigkeit richtet. Die grundlegenden Richtlinien findet man in §§ 23, 71, 119 und 133 GVG.
Welches Gericht ist bei Beamtenrechtlichen Streitigkeiten zuständig?
VerwaltungsgerichtZuständigkeit im BeamtenrechtSachlich zuständigVerwaltungsgerichtsachliche Zuständigkeit für beamtenrechtliche Rechtsstreitigkeiten sind nach § 45 VwGO die Verwaltungsgerichte im ersten Rechtszug.
Wie ist die Zuständigkeit des Gerichts zu prüfen?
Dieses Video wurde von Dr. Sven-Erik von Wolffradt erstellt. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ist in den §§ 12 ff. ZPO geregelt. Hinsichtlich der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts existiert eine festgelegte Reihenfolge. Zunächst ist zu prüfen, ob ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Ist die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft zuständig?
(1) Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bestimmt sich nach der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Staatsanwaltschaft besteht. Fehlt es im Geltungsbereich dieses Gesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, ist die zuerst mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft zuständig.
Wie ist der allgemeine Gerichtsstand geregelt?
Zuletzt sind die allgemeinen Gerichtsstände zu prüfen. Der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes ist in den §§ 12, 13 ZPO normiert. In § 17 ZPO ist der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen geregelt. Dies ist der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
Was ist die Gerichtszuständigkeit?
Die Regeln über die Gerichtszuständigkeitbestimmen, bei welchem Gericht eine Forderung eingeklagt werden muss, also welches Gericht für die Klage zuständig ist. Die Zuständigkeit ist vorwiegend in der Jurisdiktionsnormgeregelt.