Was zählt zur Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein Güterstand, der bei der Scheidung keine güterrechtlichen Folgen hat. Die Vermögen, die die Ehegatten in der Ehe angeschafft oder erworben haben, werden weder geteilt, noch ausgeglichen. Jeder erhält bei Trennung und Scheidung das, was ihm gehört und was er während der Ehe erwirtschaftet hat.
Wo kann man Gütertrennung machen?
Das Gericht hat die Möglichkeit, die Gütertrennung während der Ehe auf Wunsch eines Ehepartners anzuordnen. Allerdings muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen, um die Gütertrennung ohne Zustimmung des anderen Ehepartners durchzusetzen. Ein wichtiger Grund könnte auch die Überschuldung eines Ehegatten sein.
Wie ist die Trennung nach einer Scheidung und Trennung möglich?
Hier ist es grundsätzlich auch nach einer Scheidung und Trennung so, dass beide ehemalige Partner gegenüber dem Vermieter weiterhin in der Verpflichtung bleiben. Nach einer Trennung zieht meistens einer der zwei Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Mietvertrag wird dann auf den verbliebenen Ex-Ehepartner umgeschrieben.
Welche Rolle spielt der Zugewinn bei der Scheidung?
Während Ihrer Ehe spielt der Zugewinn keine Rolle. Erst wenn Sie die Scheidung einreichen, haben Sie Anspruch auf Zugewinnausgleich. Sie profitieren damit von den Vermögenswerten Ihres Ehepartners, wenn dieser höhere Wertzuwächse verzeichnet als Sie selbst.
Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.
Wie reduzieren sie ihre Verbindlichkeiten in der Ehe?
Tilgen Sie in der Ehe Ihre Schulden, reduzieren Sie Ihr Vermögen und damit den Zugewinn für den Fall der Scheidung. Verbindlichkeiten sind auch über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen, so dass sich auch ein negativer Zugewinn ergeben kann (§ 1374 Abs. III BGB).