Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?
Nach den EU-Vorschriften genießen Ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, dieselben Rechte wie Familienangehörige aus der EU. Sie können Sie also in ein anderes EU-Land begleiten oder dorthin nachkommen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten.
Ist es ratsam zu heiraten in einem anderen EU-Land als ihrem Heimatland?
Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe beim Konsulat Ihres Heimatlandes eintragen zu lassen. Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen, darf Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau Sie dorthin begleiten und mit Ihnen dort leben.
Wie sollten sie in einem anderen EU-Land heiraten?
Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland heiraten, sollten Sie sich bei den Behörden in beiden Ländern informieren, welche Formalitäten erforderlich sind, damit Ihre Ehe in beiden Ländern uneingeschränkt gültig und wirksam ist. Eventuell ist dafür eine Eintragung oder Veröffentlichung erforderlich.
Wie entwickelte sich die imperiale Macht Großbritanniens?
Jahrhunderts entwickelt wurden, stützten die imperiale Macht Großbritanniens. Dazu gehörten das Dampfschiff und die Telegrafie, welche die Koordination, Kontrolle und Verteidigung des Empire erleichterten. Bis 1902 waren sämtliche Kolonien durch ein Netz von Telegrafenkabeln miteinander verbunden, die All Red Line.
Kann die Familienmitglieder nicht für den Unterhalt aufkommen?
Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.
Ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich?
Wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen und ohne Ihren Ehepartner mit Unionsbürgerschaft in ein anderes EU-/EWR-Land reisen, müssen Sie für die Einreise ein Visum beantragen.
Was muss für den Familiennachzug zu einem Ausländer erforderlich sein?
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. (§ 19 AufenthG)