Kann der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen?
Möchte der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, ist dies für den Mieter häufig mit der großen Sorge verbunden, dass der neue Eigentümer die Wohnung selbst nutzen möchte und das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt wird mit der Folge, dass der Mieter seine Wohnung verliert.
Was gehört zu den Nebenpflichten aus dem Mietvertrag?
Zwar gehört es zu den Nebenpflichten des Mieters aus dem Mietvertrag, sich so zu verhalten, dass die Veräußerung bzw. Weitervermietung nicht mutwillig behindert wird. Hieraus folgt aber nicht, dass der Mieter seine Wohnung vor der Besichtigung aufräumen oder sogar putzen muss.
Ist eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag gültig?
Die gesetzliche Frist für die ordentliche Kündigung vom Mietvertrag unterscheidet sich für Mieter und Vermieter. Eine Kündigung vom Mietvertrag ist nur gültig, wenn sie schriftlich auf Papier und mit gültiger Unterschrift eingereicht wird.
Was muss der Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen?
Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Das Mietrecht legt drei Situationen fest, in denen die Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter gerechtfertigt ist: Der Mieter hat sich einer nicht unerheblichen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten schuldig gemacht.
Kann der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten?
Hierzu kommt es nicht selten, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten möchte. In der Regel wird er dann auch noch von einem Makler und Kauf- bzw. Mietinteressenten begleitet. Viele Mieter wissen in einer solchen Situation nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Wie verpflichtet sich der Vermieter zur Nutzung der Wohnung?
Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter wiederum verpflichtet sich dafür Miete zu bezahlen und die Wohnung nur in dem Rahmen zu nutzen, den ihm der Mietvertrag einräumt.
Kann der Vermieter die Besichtigung schonend auswählen?
Hat der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig angekündigt, muss dies immer noch nicht bedeuten, dass der Mieter diese auch tatsächlich dulden muss. Zu der grundsätzlichen Pflicht des Vermieters, sein Besichtigungsrecht möglichst schonend auszuüben, gehört nämlich auch, dass er einen für den Mieter zumutbaren Besichtigungstermin auswählen muss.