Was ist ein ehelicher Güterrecht?
Das eheliche Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern und wird vor allem relevant, sobald eine Ehe durch die Scheidung oder den Tod eines Ehepartners been- det wird. Unterschieden werden hierfür der gesetzliche Güterstand und die vertraglichen Gü- terstände.
Was gehört zum Güterrecht?
Das deutsche Güterrecht unterscheidet seit dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Ist kein Ehevertrag geschlossen, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Was versteht man unter Güterrecht?
Das eheliche Güterrecht regelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Vereinbarung leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Danach sind ihre Vermögen getrennt. Es findet lediglich bei Auflösung des Güterstandes (am häufigsten durch Scheidung) ein Ausgleich statt.
Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?
Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.
Welche Scheidungsverfahren sind in Frankreich möglich?
In Frankreich sind zwei Arten von Scheidungsverfahren möglich: die nicht-einvernehmliche Scheidung (Art. 1075 ff Code de procédure civile) und die einvernehmliche Scheidung (Art. 1088 ff Code de procédure civile).
Welche scheidungsarten gibt es in Frankreich?
Darunter versteht sich der gewöhnliche Familienwohnort. 2. Zwei Scheidungsarten. In Frankreich sind zwei Arten von Scheidungsverfahren möglich: die nicht-einvernehmliche Scheidung (Art. 1075 ff Code de procédure civile) und die einvernehmliche Scheidung (Art. 1088 ff Code de procédure civile).
Was sind die französischen Verfahrensregelungen bei Scheidung?
Die französischen Verfahrensregelungen bei Scheidung unterscheiden sich in vielen Punkten von den deutschen Regelungen, insbesondere was die Anzahl der Verhandlungen und die Rolle des Richters betrifft. 1. Zuständigkeit der französischen Gerichte