Wann kann ein Geschäftsführer sein Amt niederlegen?
Der GmbH-Geschäftsführer kann sein Amt grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe eines wichtigen Grundes niederlegen. Erfolgt die Amtsniederlegung jedoch „zur Unzeit“ und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, kann der Geschäftsführer hierfür gegebenenfalls haftbar gemacht werden.
Wie kündigt man einen geschäftsführervertrag?
Da es sich beim Anstellungsvertrag des Geschäftsführers grundsätzlich um einen Dienstvertrag handelt, kann die Kündigung formlos erfolgen. Ist der Geschäftsführer aber ausnahmsweise Arbeitnehmer, muss die Kündigung schriftlich ausgesprochen werden (§ 623 BGB).
Wann haftet GmbH-Geschäftsführer mit Privatvermögen?
Für nicht oder verspätet erbrachte Zahlungen der GmbH an die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger sowie für sonstige gesetzliche Zahlungsverpflichtungen der GmbH, die nicht anders einbringlich sind, haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen.
Was bedeutet für den Geschäftsführer ein Wahlrecht?
Dies bedeutet für den Geschäftsführer: er ist weiter zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Dies bedeutet für die Gesellschaft: sie hat ein Wahlrecht – entweder der Geschäftsführer wird weiter beschäftigt oder ihm wird fristlos gekündigt. Dies muss aber umgehend nach der Niederlegung geschehen.
Was bedeutet die Beendigung für den Geschäftsführer?
Deren Beendigung richtet sich nach den Vorschriften des BGB und ggf. des Arbeitsrechts. Dies bedeutet für den Geschäftsführer: er ist weiter zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Dies bedeutet für die Gesellschaft: sie hat ein Wahlrecht – entweder der Geschäftsführer wird weiter beschäftigt oder ihm wird fristlos gekündigt.
Was bedeutet die Amtsniederlegung für den Geschäftsführer?
Die Amtsniederlegung beendet nicht automatisch auch das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Deren Beendigung richtet sich nach den Vorschriften des BGB und ggf. des Arbeitsrechts. Dies bedeutet für den Geschäftsführer: er ist weiter zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet.
Wie kann ich die Gesellschafterversammlung verlassen?
Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung kann einstimmig beschlossen werden, dass Sie die Gesellschaft verlassen. Im Anschluss muss der Austritt veröffentlich und der Gesellschaftsvertrag geändert (notarielle Beglaubigung, § 15 Abs. 3 GmbHG) ) werden. Dann gibt es keine weiteren Probleme.