FAQ

Wann muss ein Mietvertrag beginnen?

Wann muss ein Mietvertrag beginnen?

Das Mietverhältnis beginnt normalerweise an dem Tag, der im Mietvertrag vereinbart ist. Bei vorzeitiger Schlüsselübergabe kann unter Umständen (abhängig vom Mietvertrag) eine vorverlagerte Vermietung beginnen, sodass bereits Miete gezahlt werden muss.

Wann ist ein neuer Mietvertrag fällig?

Nach § 566 BGB entsteht kraft Gesetz ein neues Mietverhältnis zwischen dem neuen Vermieter und dem Mieter. Die Besonderheit ist, dass der Inhalt des alten Mietverhältnisses bestehen bleibt. Ein neuer Mietvertrag muss daher bei Vermieterwechsel nach den gesetzlichen Regelungen nicht geschlossen werden.

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwisch­en einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.

Kann ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen werden?

Mietverträge können aber auch nur aus „ein paar Zeilen“ bestehen oder mündlich abgeschlossen werden. Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist, welche Wohnung vermietet wird, zu welchem Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll.

Was ist ein wirksamer Mietvertrag?

Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist, welche Wohnung vermietet wird, zu welchem Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll.

Wann kommt ein Mietvertrag zustande?

Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus. Wenn Sie ein bindendes Mietanbot mit diesen beiden Punkten abgeben und der Vermieter dieses annimmt, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen!

Kategorie: FAQ

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