Wie wird die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern geprüft?
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern wird künftig auch eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde eingeholt. Bei Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, auch wenn diese nicht verboten ist, regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen.
Wie ist die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis möglich?
Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Unter Aufsicht im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder auf Schießstätten ist der Umgang mit Waffen – abhängig von der Waffenkategorie – bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich.
Wann werden die neuen Waffengesetze verabschiedet?
Im Dezember 2016 wurden dann die neuen Regelungen verabschiedet, die demnächst in nationale Waffengesetze integriert werden müssen. Ein dazu ausgehandelter Kompromiss mit den Mitgliedstaaten wurde im März 2017 verabschiedet. Zukünftig gilt für halbautomatische Waffen, dass mehr Bauteile markiert werden müssen, um besser nachverfolgbar zu sein.
Was sind die Vorgaben des Waffengesetzes?
Um eine scheinbare Bedrohung von Personen zu verhindern, nehmen Behörden die beschriebenen Vorgaben des Waffengesetzes in der Regel sehr ernst. Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet.
Was gilt für den Waffenschein zum Führen?
Als gesetzliche Grundlage für diese Regelung gilt der § 42a Nr. 1 im Waffengesetz. Wie auch erlaubnispflichtige Waffen, die einen großen Waffenschein zum Führen voraussetzen, müssen Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind.
Was ist das Waffenrecht in Deutschland?
Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht. Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft.