Fur welche Waffen brauche ich eine Waffenbesitzkarte?

Für welche Waffen brauche ich eine Waffenbesitzkarte?

Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben.

Wie bekommt man an eine Waffenbesitzkarte?

Möchten Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen, so wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes (Waffenbehörde).

Wer stellt eine Waffenbesitzkarte aus?

Meist sind dies jedoch die jeweiligen Kreisverwaltungen, das Ordnungsämter oder die zuständigen Polizeidirektionen. Antragsteller können sich in der Regel bei den Bürgerdiensten ihrer Wohnorte informieren, welche Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte verantwortlich ist.

Welche Gebühren fallen für die Eintragung der Waffen an?

Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Karte sowie für die Eintragung der Waffen an. Diese liegen zwischen 35 und 80 Euro für die Ausstellung und bei etwa 20 Euro pro Waffe für die Eintragung. Hinzu kommen die Ausgaben für den notwendigen Sachkundelehrgang und die staatliche Prüfung.

Ist eine Waffenbesitzkarte vorzuweisen?

Für diese Art der Waffen ist keine Waffenbesitzkarte vorzuweisen. Der Antrag auf eine WBK ist schriftlich bei der Waffenbehörde zu stellen. Die WBK ist demnach für bestimmte Schusswaffen und deren Munition zu beantragen, wenn diese legal besessen werden sollen.

Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?

Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.

Was ist die Waffenbesitzkarte für Schusswaffen?

Die WBK ist demnach für bestimmte Schusswaffen und deren Munition zu beantragen, wenn diese legal besessen werden sollen. Die Waffenbesitzkarte erlaubt jedoch nicht das Führen dieser Waffen, es handelt sich dabei also um eine Erwerbsberechtigung und stellt keinen Waffenschein dar.

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