Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis?
Eine Arbeitserlaubnis ist im Allgemeinen dann erforderlich, wenn ein Bürger eines anderen Staates in Deutschland eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Ist der Aufenthaltstitel ein Arbeitserlaubnis?
Nein. Die Arbeitserlaubnis hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab. Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, z.B. einer Niederlassungserlaubnis, darf man jede Arbeit ausüben. Die Erlaubnis kann auch auf eine bestimmte Arbeit beschränkt sein.
Was ist für die Arbeitserlaubnis erforderlich?
Wichtig: Für die Arbeitserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde immer gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis. Da die Arbeitserlaubnis in Abhängigkeit zum Aufenthaltstitel steht, muss der Nachweis des Wohnsitzes in Form eines Mietvertrages erfolgen.
Welche Arbeitserlaubnis braucht man als Flüchtling?
Als Flüchtling benötigt man demnach eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Die offizielle Arbeitserlaubnis im rechtlichen Sinne gibt es aber seit 2005 nicht mehr. Diese wurde durch die sogenannte Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) ersetzt.
Welche Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis?
Verschiedene Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland: Das Zuwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV).
Welche Länder benötigen keine Arbeitserlaubnis?
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Ergänzt wird diese Ausnahmeregelung durch folgende zum Teil außerhalb Europas liegende Länder.