Hat die alte Staatsangehörigkeit verloren oder aufgegeben?
Mit der Einbürgerung geht die ausländische Staatsangehörigkeit grundsätzlich verloren oder muss aufgegeben werden. Der deutsche Staat will die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung vermeiden. Der deutsche Staat nimmt Mehrstaatigkeit in einigen Fällen hin. …
Haben Staatenlose Rechte?
Sie können nicht zur Schule gehen, arbeiten, reisen oder heiraten. Sie haben kein Recht zu wählen, den Führerschein zu machen oder zum Arzt zu gehen. Gemäß Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat jeder Mensch ein Recht auf eine Staatsangehörigkeit. …
Kann man eingebürgert werden ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben?
Nach dem Recht des anderen Staates ist es unmöglich, aus der bisherigen Staatsangehörigkeit auszuscheiden. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit müssen Sie für eine Einbürgerung nicht aufgeben, wenn der andere Staat Ihnen unzumutbare Bedingungen für die Entlassung stellt. Unzumutbar können z.B. überhöhte Gebühren sein.
Wie geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.
Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit behalten?
Abhilfe kann die im Jahr 2000 geschaffene Beibehaltungsgenehmigung bringen. Vorab sei gesagt: Wer in der EU oder der Schweiz eine zweite Staatsangehörigkeit beantragt, muss sich keine Gedanken machen – er kann seine deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin behalten (so die aktuelle Rechtslage 01/2018).
Wann darf der Verlust der Staatsangehörigkeit eintreten?
Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat und für den die Optionspflicht gilt, muss spätestens bis zur Vollendung des 23.
Ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verboten?
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt grundsätzlich auf Dauer. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung).