Sind beide Verlobte ausländische Staatsangehörige?
Sind beide Verlobte Deutsche, so prüft das deutsche Standesamt für beide Verlobte, ob nach deutschem Recht Ehehindernisse vorliegen. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle.
Ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft möglich?
Daher ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft/ einem deutschen Generalkonsulat nicht möglich. In den meisten Ländern ist es heute möglich, vor einem örtlichen Trauungsorgan die Ehe einzugehen. Verbindliche Informationen zu den genauen Formalitäten erhalten Sie nur bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan.
Ist eine Eheschließung in einem deutschen Standesbeamten möglich?
Sollte eine Eheschließung in einem Land ausnahmsweise nicht möglich sein, können Sie die Ehe selbstverständlich immer vor jedem deutschen Standesbeamten in Deutschland schließen.
Wie melden sie eine Eheschließung an?
Eheschließende, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, melden die Eheschließung bei dem Standesamt an, bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe in Deutschland. Für meine Eheschließung benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis.
Was empfiehlt sich bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit?
Insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit empfiehlt sich stets die vorherige Beratung durch einen Fachanwalt, der ggf. auch bei der Erstellung eines Ehevertrags tätig werden kann.
Kann das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt werden?
Sobald das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt hat, kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein eventuell erforderliches Visum beantragt werden. Ob ein Visum zur Einreise erforderlich ist, erfahren Sie hier: