Wer erteilt Visum für Deutschland?
Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben.
Wo kann man in Deutschland ein Visum beantragen?
Das Visum für Deutschland beantragen Sie in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Auf der Webseite des Auswärtige Amts finden Sie eine Liste mit allen deutschen Auslandsvertretungen. Vereinbaren Sie dort einen Termin, um das Visum für Deutschland zu beantragen.
Wie sollte das Visum erteilt worden sein?
Das Visum sollte allerdings von einer Vertretung des Landes erteilt worden sein, in dem das Hauptreiseziel liegt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Ich plane eine Flugreise und muss dabei auf einem deutschen Flughafen umsteigen.
Welche Staatsangehörigen benötigen ein Visum?
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.
Wer ist von der Visumpflicht befreit?
7) Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“) 8) Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Pässe, sofern diese nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion (Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden.
Welche Länder haben eine Visumpflicht nach Deutschland?
Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht. St. Vincent u. Grenadinen