FAQ

Wie kann die deutsche Staatsburgerschaft verloren gehen?

Wie kann die deutsche Staatsbürgerschaft verloren gehen?

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann auch automatisch verloren gehen. Das ist immer der Fall, wenn Sie eine fremde Staatsbürgerschaft beantragen und erwerben. Gesetzlich geregelt ist das in § 25 StAG. Dazu bedarf es keiner Erklärung Ihrerseits einer Behörde – der Verlust tritt automatisch ein.

Wie ist der Verzicht auf die Staatsbürgerschaft geregelt?

StAG geregelt ist. Verzichten können Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Beispiel: Sie besitzen die amerikanische und die deutsche Staatsbürgerschaft – die deutsche möchten Sie gerne ablegen. Auch hier ist zu beachten, dass Sie durch den Verzicht nicht staatenlos werden dürfen.

Wie kann die österreichische Staatsbürgerschaft erworben werden?

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung etc. erworben werden. Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt (§ 7 StbG), wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

Wie kann ein deutscher auf seine Staatsangehörigkeit verzichten?

(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. (2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde.

Welche Gebühr ist für die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft geregelt?

Die Gebühr für die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft ist gesetzlich in § 3 Absatz 1 der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung geregelt und beträgt 51 Euro.

Was verlangt der deutsche Staat bei der Einbürgerung?

Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder „verloren geht“. Es gibt Personengruppen, die in dieser Frage begünstigt sind (EU-Bürger und Bürger der Schweiz).

Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Sie können für Ihr Kind bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein deutsches Ausweisdokument beantragen.

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