Wann werden Kinder mit eingeburgert?

Wann werden Kinder mit eingebürgert?

Kinder, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, werden in der Regel nur dann mit eingebürgert, wenn sie selbst alle Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland erfüllen.

Wie können Kinder zwischen 16 und 18 Jahren eingebürgert werden?

Kinder zwischen 16 und 18 Jahren. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren können nur mit eingebürgert werden, wenn sie selbstständig eingebürgert werden könnten, d.h. alle Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung bestehen. Dazu zählt auch, dass sie sich bereits seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Was kostet die Einbürgerung für minderjährige Kinder?

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung von Kindern?

Abgesehen von diesen Erleichterungen bei der Ermessenseinbürgerung gelten aber die üblichen Voraussetzungen für die Einbürgerung von Kindern: Der deutsche Ehe- oder Lebenspartner, mit dem der Vater oder die Mutter eingebürgert wird, muss seit mindestens zwei Jahren und zum Zeitpunkt der Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger sein.

Wann entsteht ein Anspruch auf eine Einbürgerung?

Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht grundsätzlich erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren. Die Frist kann sich in bestimmten Fällen auf 7 oder auf 6 Jahre verkürzen. 1. Voraussetzungen für eine Einbürgerung als Flüchtling 1.1. Staatsangehörigkeits – Gesetz 1.2. Einbürgerung – Unterlagen 1.3. Dauer der Einbürgerung 2.

Wie kann ein Gesuch zur Einbürgerung eingereicht werden?

Das Gesuch zur Einbürgerung muss je nach kantonaler Regelung bei der Gemeinde, dem Kanton oder dem Bundesamt für Migration eingereicht werden. Was im Einzelfall zutrifft, können Sie dem Online-Tool der Schweizer Behörden entnehmen. Alternativ kann bei der Wohnsitzgemeinde oder dem kantonalen Bürgerrechtsdienst nachgefragt werden.

Welche Kenntnisse sind für die Einbürgerung erforderlich?

Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind für die Einbürgerung nicht erforderlich. Ausreichend ist, wenn mündliche und schriftliche Kenntnisse entsprechend den Anforderungen an die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden.

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