Wie lange muss ich als selbststandige Unterlagen aufbewahren?

Wie lange muss ich als selbstständige Unterlagen aufbewahren?

Im Prinzip müssen Sie alles 10 Jahre aufbewahren, das ist die Faustregel. Ausnahme: Nach 6 Jahren dürfen Sie folgende Unterlagen vernichten: Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie Unterlagen die unter 5. „Sonstiges“ fallen. Fazit: Bewahren Sie Ihre Unterlagen 10 Jahre auf, sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Wie lange müssen private Steuerunterlagen aufbewahrt werden?

vier Jahre
Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jeder Deutsche hat im Schnitt sieben Ordner mit unzähligen Rechnungen, Quittungen, Nachweisen und Verträgen bei sich Zuhause stehen.

Wie lange Kontoauszüge aufheben Freiberufler?

Wie lange müssen Kontoauszüge von Selbstständigen aufgehoben werden? Wer selbstständig ist, muss Auszüge von Geschäftskonten zehn Jahre aufbewahren.

Wie lange ist die Aufbewahrung von Steuerunterlagen befristet?

Die Aufbewahrungspflichten von Steuerunterlagen sind mit bis zu sechs und zehn Jahren unterschiedlich befristet. Sämtliche weitere Unterlagen sind mit einer Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren belegt, wobei die Frist jeweils mit Ablauf des betroffenen Geschäftsjahres beginnt.

Wie lange dauert die Aufbewahrung der Steuererklärung?

Empfehlung: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du alle Nachweise und Belege nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre aufhebst. Verdienst du mehr als 500.000 Euro pro Jahr gelten sogar Aufbewahrungsfristen von mindestens sechs Jahren.

Was sind die Aufbewahrungspflichten von Steuerunterlagen?

Insbesondere Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz, Geschäftsbücher, Inventarlisten, Verträge, Geschäftsbriefe zu abgewickelten Geschäften und Zollunterlagen gilt es dabei gut zu verwahren. Die Aufbewahrungspflichten von Steuerunterlagen sind mit bis zu sechs und zehn Jahren unterschiedlich befristet.

Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für Steuerbescheide ausgesetzt?

Solange die Steuerbescheide nur vorläufig erteilt sind, ist die Aufbewahrungsfrist ausgesetzt. Tipp: Grundsätzlich gilt die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Unterlagen, die eine steuerliche Bedeutung haben. Für alle anderen geschäftlichen Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

https://www.youtube.com/watch?v=Tqa7vqaGfbA

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