Was bedeutet Reisedokument bei Fremden?
Ein Fremdenpass ist ein Reisedokument für Angehörige fremder Staaten, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder für Staatenlose. In Österreich werden Fremdenpässe in der Regel nur im öffentlichen Interesse ausgestellt. Der deutsche Reiseausweis für Staatenlose wird nach restriktiveren Richtlinien vergeben.
Was ist Konvention Pass?
Der Reiseausweis für Flüchtlinge (umgangssprachlich: Konventionspass) ist ein Passersatz, der an einen Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt wird.
Wer bekommt Fremdenpass?
Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.
Ist Auslandsreisen für Flüchtlinge nicht gestattet?
Auslandsreisen für Flüchtlinge. Auslandsreisen sind nicht gestattet, der Aufenthalt ist grundsätzlich auf den Bereich Deutschlands beschränkt. Dieser Personenkreis kann allein mit dem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel, den die Ausländerbehörde ausstellt, Deutschland nicht verlassen, da es sich nicht um ein Reisedokument handelt.
Was gibt es für anerkannte Flüchtlinge?
anerkannte Flüchtlinge: Sie erhalten neben ihrem Aufenthaltstitel auch einen Reisepass. Dieser berechtigt zu Reisen in fast alle Länder der Welt, ggf. aber nur in Verbindung mit einem Visum. Ausdrücklich untersagt sind Reisen in das Heimatland, da damit unterstellt wird, dass sie ja gar keinen Schutz in Deutschland mehr benötigen.
Was brauchen sie für die Einreise nach Deutschland?
Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragen (Botschaft oder Generalkonsulat). Kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum)
Was sind die Einreisebestimmungen für Deutschland?
Einreisebestimmungen für Deutschland. Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragen (Botschaft oder Generalkonsulat).