Wer stellt eine Aufenthaltsgestattung aus?
Personen, die erstmals einen Antrag stellen (Erstantragsteller), erhalten stets eine Aufenthaltsgestattung, die mit der Erstaufnahme regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird.
Ist Aufenthaltsgestattung eine Aufenthaltserlaubnis?
Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag.
Wie wird eine Rechtshilfe gewährt?
Sie wird in der Regel auf Ersuchen des Gerichts oder der Behörde gewährt, die mit der Rechtsangelegenheit befasst oder nach dem Recht des ersuchenden Staates für die Stellung des Ersuchens zuständig sind. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland: Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder eines ausländischen Verfahrens im Inland.
Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?
Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Rechtshilfe?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, kostengünstig oder auch kostenfrei Rechtshilfe zu erhalten. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, welche der vorgestellten Möglichkeiten am passendsten ist. Grundsätzlich sind Online-Rechtshilfeplattformen für schnell lösbare Anliegen oder kurze Fragen gut geeignet.
Wie kann Rechtshilfe beantragt werden?
Grundsätzlich kann Rechtshilfe in Form von PKH/ VKH beim zuständigen Gericht mit diesem Formular beantragt werden, dort wird auch eine erste Erfolgseinschätzung durchgeführt. Den Antrag kannst du auch deinem Anwalt überlassen, achte aber darauf das Thema Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe direkt anzusprechen.