Kann man einfach so ein Urlaubssemester machen?
Unterbrechung ohne Urlaubssemester Du kannst Dein Studium auch „einfach so“ ein Semester ruhen lassen, falls Deine Studienordnung hier keine gesonderten Regelungen enthält. Du belegst also in einem Semester weniger bis keine Kurse. Aber Vorsicht: „Einfach wegbleiben“ kann zur Exmatrikulation führen.
Wie läuft ein Urlaubssemester ab?
Ein Urlaubssemester ist entweder ein halbes oder ein ganzes Jahr Pause vom Studium. Während dieser Zeit bleiben Studierende immatrikuliert. Durch die offizielle Anerkennung der Pause vom Studium wird das Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Es zählt nur als Hochschulsemester.
Ist der Aufenthalt im Ausland studienbezogen?
Mit oder ohne Studienbezug. Studenten im Ausland können entweder einen Auslandsaufenthalt mit oder ohne Studienbezug planen. Ist der Aufenthalt studienbezogen, können sich Studierende die Leistungen häufig für ihr Studium anrechnen lassen. Einige Studiengänge schreiben sogar ein Auslandssemester oder ein Pflichtpraktikum vor.
Wie lange dürfen internationale Studierende arbeiten?
Seit August 2012 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen,…
Ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft möglich?
Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen!
Wie dürfen Studierende aus der Europäischen Union arbeiten?
Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit arbeiten – und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit. Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.