Kann ein Neffe Erbberechtigt sein?
Ja, auch Neffen und Nichten erben, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt und wie bei Ihnen keine weiteren Verwandten, die den Neffen oder Nichten in der Erbfolge vorgehen würden, vorhanden sind. Neffen und Nichten sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung i.S.v. § 1925 BGB .
Wann besteht kein Anspruch auf Pflichtteil?
Kein Pflichtteil-Erbe, solange Sie leben Solange Sie leben, kann kein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf seinen Anteil erheben. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht immer erst, wenn der Erblasser verstirbt. Vor allem Kinder haben kein Recht, bereits zu Lebzeiten eines Elternteils ihren Anteil zu verlangen.
Haben Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil?
Beispielsweise können Ehegatten 50 bis 70 Prozent des Erbes beanspruchen, sodass erbberechtigte Geschwister des Verstorbenen weniger erhalten. Einen Pflichtteil für Geschwister gibt es allerdings nicht. Werden Bruder oder Schwester im Testament explizit ausgeschlossen, gehen sie leer aus.
Wie hoch ist der Pflichtteil an die Eltern?
Lebenspartnern nach §§ 1925,1931 BGB zur Hälfte. Der gesetzliche Erbteil der Eltern beträgt demnach ½. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, beträgt für den vorgenannten Beispielsfall (kinderlose Ehe/Lebenspartnerschaft – Partner als Alleinerbe) also ¼ des Nachlasswertes.
Kann man sein Kind komplett enterben?
Eltern können ihre Kinder nur unter besonderen Umständen komplett enterben, also ihnen auch den Pflichtteil entziehen. Das müssen sie im Testament ausdrücklich anordnen und auch die Beweggründe dafür anführen. Wer seine Eltern getötet hat, bekommt nichts (BVerfG, Beschluss vom 19. April 2005, Az.
Wie kann ich jemanden vom Pflichtteil ausschließen?
Nach § 2333 BGB kann der Erblasser nämlich in ganz bestimmten Fällen in seinem Testament anordnen, dass er den Pflichtteilsberechtigten nicht nur von der Erbfolge ausschließt, sondern ihm auch noch den Pflichtteil entzieht und damit wirtschaftlich auf Null setzt.
Wie kann ich mein Kind enterben?
Wenn Sie Ihre Kinder enterben möchten, können sie deren Pflichtteil noch zu Lebzeiten durch Schenkungen an Verwandte oder Freunde minimieren. Die Schenkung muss zum Erbfall aber mindestens 10 Jahre zurückliegen, damit keine Pflichtteilsergänzungsansprüche seitens des Kindes ausgelöst werden.