Ist ein Strafbefehl ein ordentlicher Rechtsbehelf?

Ist ein Strafbefehl ein ordentlicher Rechtsbehelf?

Auch der Einspruch gegen einen Strafbefehl gem. § 410 StPO ist ein ordentlicher Rechtsbehelf (dazu ausführlicher unser Beitrag unter Strafrecht-Infos: „Das Strafbefehlsverfahren – Was Sie wissen sollten“). Die Instanz ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den Gerichtszweigen.

Ist ein Strafantrag erforderlich?

Für diese Antragsdelikte, zu denen Beleidigung und Hausfriedensbruch zählen, ist ein Strafantrag erforderlich. Für Erstere genügt die Strafanzeige, mit der man die zuständigen Behörden nur davon in Kenntnis setzt, dass eine Straftat verübt wurde.

Was ist die örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren?

Die örtliche Zuständigkeit gibt Aufschluss darüber, „wo“ (gewissermaßen geografisch) verhandelt wird und richtet sich im Strafverfahren entweder nach dem Tatort (§ 7 StPO), dem Wohnsitz des Angeschuldigten (§ 8 StPO) oder dem Ergreifungsort (§ 9 StPO).

Was sind Identifizierungsmaßnahmen in einem Strafverfahren?

Zum einen handelt es sich um Identifizierungsmaßnahmen, die Schuld oder Unschuld eines Beschuldigten in einem Strafverfahren beweisen sollen, zum anderen um Maßnahmen für erkennungsdienstliche Zwecke, die der vorsorglichen Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten dienen.

Was ist eine verfassungsmäßige Ordnung?

Verfassungsmäßige Ordnung – Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) Der Art. 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert die rechtliche Grundordnung innerhalb des Landes. In diesem finden sich unter anderem die Verfassungsgrundsätze und auch das Widerstandsrecht.

Wie befasst sich das Grundgesetz mit den Streitkräften?

Das Grundgesetz befasst sich mit den Streitkräften zudem in Art. 12a Abs. 1, der es ermöglicht, die Wehrpflicht einzuführen, also eine Verpflichtung von Männern zum Dienst in den Streitkräften. Art. 96a Abs. 2 eröffnet die Option, besondere Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte zu bilden (was bislang nicht geschehen ist).

Ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden?

Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung (Legislative) an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, während die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) an Gesetz und Recht gebunden sind.

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