Kann man in Deutschland 2 Mal lebenslänglich bekommen?
393) eingeführt. Seither sind Urteile wie „zweimal lebenslang wegen Doppelmordes“ nicht mehr zulässig. Oftmals wird dem Verurteilten in diesem Fall jedoch im Urteilsspruch eine „besondere Schwere der Schuld“ bescheinigt. Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung.
Wie lange ist zwei Mal lebenslänglich?
Zweimal lebenslänglich
Film | |
---|---|
Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Erscheinungsjahr | 2015 |
Länge | 89 Minuten |
Was beinhaltet eine Bewährungsstrafe?
Viele Verurteilte freuen sich, wenn sie eine Bewährungsstrafe bekommen. Es bedeutet, dass sie ihre Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen müssen, sondern in Freiheit leben können. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung.
Wie ist die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung möglich?
Mitunter ist die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung auch bereits nach Verbüßung der Hälfte der Haft möglich. Dies in aller Regel jedoch nur dann, wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Ersttäter handelt, der eine maximal zwei Jahre währende Freiheitsstrafe verbüßt (§ 57 Absatz 2 StGB).
Wie ist der Bewährungshelfer verpflichtet?
Der Bewährungshelfer ist auch verpflichtet, Verstöße seines Schützlings an das Gericht weiterzutragen. Neben diesen Aufgaben haben Bewährungshelfer jedoch auch einige Befugnisse, die ihnen von den beauftragenden Gerichten an die Hand gegeben werden.
Was kann der Bewährungshelfer weitergeben?
Durch die regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung des Verurteilten kann der Bewährungshelfer etwa auch Verstöße gegen Auflagen und Weisungen weitergeben. Teil des Berichts können dabei aber auch nicht eingehaltene Absprachen zwischen Bewährungshelfer und betreutem Straftäter sein.
Welche Bewährungshelferin steht der verurteilten Person zur Seite?
“Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt.”