Kann die Petition weitergereicht werden?

Kann die Petition weitergereicht werden?

Die Petition kann auch „zur Erwägung“ überwiesen werden – dann soll die zuständige Behörde die Petition nochmals genauer prüfen. Wenn eine Petition „als Material“ weitergereicht wird, sollte sie bei einer Gesetzesänderung lediglich berücksichtigt werden.

Was ist eine Online-Petition?

In der Praxis ist eine Online-Petition an Konzerne mit vielen Unterschriften jedoch ein starkes Instrument, das einem Thema Aufmerksamkeit verschaffen kann. Plattformen wie Campact kombinieren Online-Petitionen mit politischen Aktionen. (Foto: CC0 / Pixabay / niekverlaan) Diese sind mögliche Plattformen für deine Petition:

Wann muss der Petitionsausschuss die Petition prüfen?

Diese muss dann folgendermaßen vorgehen: Überweist der Petitionsausschuss „zur Berücksichtigung“, so muss sich die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen damit auseinander setzen. Die Petition kann auch „zur Erwägung“ überwiesen werden – dann soll die zuständige Behörde die Petition nochmals genauer prüfen.

Wie kann ich eine Petition gelesen werden?

Eine Petition muss vom Adressaten gelesen werden. Weitere Rechte hat der Bürger aber nicht. Grundsätzlich umfasst das Petitionsrecht nur einen Anspruch darauf, dass man diese einreichen darf und sie zumindest zur Kenntnis genommen wird. Ein Recht auf eine bestimmte Beantwortung besteht aber nicht.

Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?

Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:

Kann die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet werden?

Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente und des Bundestages gegenüber den jeweiligen Regierungen wird allerdings bei den Petitionen an die zuständigen Stellen selten genutzt.

Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?

17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.

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