Wie können sie einen Antrag zur Einbürgerung stellen?
Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Was ist ein formloser Antrag auf Einbürgerung?
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.
Ist der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht entsprechend?
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen.
Wie kann ich eine Einbürgerung finden?
Nur wenn Deutschland wirtschaftliches, politisches oder kulturelles Interesse an dem Antragsteller finden kann, wird eine Einbürgerung in Betracht gezogen. Der weitere Verlauf hängt von der Erfüllung der Einbürgerunsanforderungen ab. Dazu zählt vor allem ein Beweis über die Unterhaltsfähigkeit.
Wie können sie sich in Deutschland einbürgern lassen?
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen haben sie für eine Einbürgerung?
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
Wie wird die einbürgerungsansprüche erweitert?
Nach Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich zwischen der deutschen und ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Einbürgerungsansprüche werden erweitert. So haben beispielsweise Ausländer bereits nach acht Jahren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung.
Wie erfolgt die zweite Art der Einbürgerung?
Die zweite Art der Einbürgerung, die sogenannte „Kann-Einbürgerung“ (Ermessens-Einbürgerung), erfolgt bei Erfüllung mindestens einer der folgenden Voraussetzungen: Sie sind ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser, es liegt kein Ausweisgrund gegen Sie vor und Ihr Unterhalt ist gesichert.
Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?
Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.
Ist das Bürgeramt oder Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftrittauftritt der Stadt herunterladen.
Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten? Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge interaktiv bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt.