Wie konnen Petitionen in der EU verfasst werden?

Wie können Petitionen in der EU verfasst werden?

In den Petitionen müssen Name, Staatsangehörigkeit und Anschrift jedes Petenten genannt werden, und sie müssen in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein. Sie können entweder auf elektronischem Wege über das Internetportal des Parlaments für Petitionen oder per Post in Papierform eingereicht werden. 2. Sachliche Zulässigkeit

Kann eine Petition zugelassen werden?

Eine Petition kann nur zugelassen werden, wenn sie Angelegenheiten berührt, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, und wenn sie den Petenten unmittelbar betrifft. Die zuletzt genannte Bedingung wird sehr weit ausgelegt.

Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?

Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:

Wie muss eine Petition gewürdigt werden?

Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.

Wie kann die Behörde von der Petition Kenntnis nehmen?

Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf. Einreichungen von eidgenössischen Volksinitiativen, Referenden und von Petitionen an den Bundesrat müssen frühzeitig mit der Bundeskanzlei vereinbart werden (Tel. 058 462 48 02).

Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Wie kann ich mich anmelden für meine Petitionen?

Unter dem Menüpunkt Anmelden können Sie sich mit der E-Mail-Adresse anmelden, die Sie beim Erstellen Ihrer Petition angegeben haben. Zusätzlich benötigen Sie Ihr zuvor vergebenes Passwort. Nach dem Anmelden klicken Sie auf „Hallo [Ihr Name]” und anschließend auf „Meine Petitionen“.

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