Wie ist das Visumrecht fur kurzfristige Aufenthalte geregelt?

Wie ist das Visumrecht für kurzfristige Aufenthalte geregelt?

Im Recht der Europäischen Union ist das Visumrecht für kurzfristige Aufenthalte weitgehend umfassend geregelt hinsichtlich der Ausstellungsvoraussetzungen, der Form der Visumetiketten, des Antragsverfahrens, der konsularischen Tätigkeit und der Frage, welche Staatsangehörigen für Kurzaufenthalte überhaupt ein Visum benötigen.

Was sind Visa und Aufenthaltskarten nach der EU-Visumverordnung?

Visa und Aufenthaltskarten nach der Richtlinie 2004/38/EG. Von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgen kann für die Einreise in einen Mitgliedstaat dann ein Visum verlangt werden, wenn dieser eine visumpflichtige Staatsangehörigkeit nach Anhang I der EU-Visumverordnung hat.

Wie wurde das Recht auf visumfreie Einreise erweitert?

Das Recht auf die visumfreie Einreise wurde allerdings durch die Richtlinie 2004/38/EG auch auf an sich visumpflichtige Familienangehörige (Drittstaatsangehörige) von EWR-Bürgern erweitert, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.

Was kostet ein Visum für längerfristige Aufenthalte?

Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum. Visumgebühren – Was kostet die Beantragung des Visums? Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Bearbeitungsdauer – Wie lange dauert das Visumverfahren?

Wie lässt sich die Entscheidung über ein Visum erklären?

Der genaue rechtliche Inhalt der Entscheidung über ein Visum lässt sich am besten anhand des rechtlichen Zusammenhangs zwischen der Erteilung eines Visums und der Gestattung der Einreise bei der Grenzkontrolle erklären.

Was ist das Visum für den längerfristigen Aufenthalt?

Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) (oft auch Nationales Visum) erlaubt den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat (zumeist der Ausstellerstaat; es gibt aber auch Fälle, in denen sich Staaten gegenseitig bei der Ausstellung vertreten).

Was obliegt der Erteilung von Visum im Ausland?

Die Erteilung von Visa im Ausland obliegt den diplomatischen und den von Berufskonsuln geleiteten österreichischen Vertretungsbehörden. Zur Erteilung eines Schengenvisums ist die Vertretungsbehörde jenes Landes zuständig, in welchem sich das Hauptreiseziel des Visumwerbers befindet.

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