Kann ein Österreicher zwei Staatsbürgerschaften haben?
Allgemeines. Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Nur in bestimmten Sonderfällen ist dieser Grundsatz durchbrochen.
Ist es möglich zwei Staatsangehörigkeiten zu haben?
Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht.
Wann darf man doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Voraussetzung: Ein Elternteil besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und lebt seit acht Jahren in Deutschland. Außerdem muss das Land der Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Diese Mehrstaatigkeit ist für das betreffende Kind auch nach seiner Volljährigkeit unter gewissen Umständen von Dauer.
Ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich?
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch z.B. Verleihung setzt daher voraus, dass Personen, die die Staatsbürgerschaft beantragen, aus dem bisherigen Staatsverband ausscheiden, soweit ihnen dies möglich und zumutbar ist.
Ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft dauerhaft?
Der einmalige Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ist dauerhaft. Dies bedeutet, dass auch der spätere Verlust bzw. die Zurücklegung der fremden Staatsbürgerschaft nicht dazu führt, dass die österreichische Staatsbürgerschaft wieder auflebt. Der Verlust tritt unabhängig davon ein, ob der Verlust der Staatsbürgerschaft beabsichtigt war.
Was ist Voraussetzung für die Bewilligung der österreichischen Staatsbürgerschaft?
Voraussetzung für die Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich, dass die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft – wegen bereits erbrachter und noch zu erwartender Leistungen oder aus einem anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund – im Interesse der Republik liegt. Es genügt aber:
Ist die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt?
Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Sinne einer Doppelstaatsbürgerschaft wird dann ausnahmsweise bewilligt, wenn diese mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder