Wie sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung geregelt?
Die Vorschriften und Voraussetzungen der Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Einbürgerung ausschließlich auf Antrag. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern sind in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG geregelt.
Wie hoch ist die Gebühr für das Einbürgerungsverfahren?
Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich grundsätzlich auf 255 € pro Person (51 € für gemeinsam einzubürgernde Kind). Sofern nur ein geringes Einkommen vorgewiesen wird oder besondere Härtefälle vorliegen, kann die Gebühr reduziert oder gar ganz von der Gebührenerhebung abgesehen werden.
Wann besteht ein Anspruch auf Einbürgerung?
Danach besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antragsteller ist mindestens 16 Jahre alt (für jüngere Antragsteller stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag) Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
Welche Behörden sind für ihre Einbürgerung zuständig?
Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde den Jugendmigrationsdiensten (JMD)
Welche Kenntnisse sind für die Einbürgerung erforderlich?
Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind für die Einbürgerung nicht erforderlich. Ausreichend ist, wenn mündliche und schriftliche Kenntnisse entsprechend den Anforderungen an die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden.
Welche Voraussetzungen sind für die Einbürgerung von Ausländern geregelt?
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern sind in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG geregelt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind in § 10 StAG geregelt. Danach besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wie lange dauert die Einbürgerung?
Sofern alle erforderlichen Unterlagen mit der Antragstellung eingereicht werden und auch die Entlassung zügig erfolgt, kann die Einbürgerung innerhalb von zwei Monaten erfolgt sein. Andernfalls kann sich das Verfahren über zwei Jahre hinziehen.
Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland?
Voraussetzungen für die Einbürgerung. Die Person, die sich entschlossen hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, muss acht Voraussetzungen erfüllen, damit er die deutsche Staatsangehörigkeit gem. §§ 10 ff. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlangen kann: Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem.