Welche Kenntnisse sind fur eine Einburgerung erforderlich?

Welche Kenntnisse sind für eine Einbürgerung erforderlich?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Sie werden vom Bundesverwaltungsamt nur zum Einbürgerungstest angemeldet, wenn die anderen Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung vorliegen.

Wann entsteht ein Anspruch auf eine Einbürgerung?

Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht grundsätzlich erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren. Die Frist kann sich in bestimmten Fällen auf 7 oder auf 6 Jahre verkürzen. 1. Voraussetzungen für eine Einbürgerung als Flüchtling 1.1. Staatsangehörigkeits – Gesetz 1.2. Einbürgerung – Unterlagen 1.3. Dauer der Einbürgerung 2.

Ist eine Einbürgerung eine Ausnahme?

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn besondere Gründe die Verweigerung der Staatsbürgerschaft rechtfertigen. Dabei kommt eine Einbürgerung in Betracht, wenn sich die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen dafür entscheidet. Betroffen sind hier Personen, deren Unterhalt gesichert ist und gegen die kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Wie muss man den Einbürgerungsantrag einreichen?

Den Einbürgerungsantrag muss man bei der Einwanderungsbehörde oder der örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen. Manchmal ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde die richtige Adresse. Für die Antragstellung benötigt man verschiedene Unterlagen.

Wer hat einen Anspruch auf Einbürgerung?

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Doch auch wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mit einem Antrag erfolgreich sein: Die Behörden können unter bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen im Ermessen einbürgern.

Wie wird die einbürgerungsansprüche erweitert?

Nach Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich zwischen der deutschen und ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Einbürgerungsansprüche werden erweitert. So haben beispielsweise Ausländer bereits nach acht Jahren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung.

Wie werden sie zum Einbürgerungstest angemeldet?

Sie werden vom Bundesverwaltungsamt nur zum Einbürgerungstest angemeldet, wenn die anderen Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung vorliegen. Über Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung erhalten Sie zu gegebener Zeit die Einladung zum Ablegen des Einbürgerungstestes mit allen Informationen die damit zusammenhängen (z. B. Termin, Adresse).

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