Warum ist ein Antrag auf Einbürgerung unmöglich?
Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat macht die Einbürgerung grundsätzlich unmöglich, während geringfügige Verurteilungen der Einbürgerung nicht im Wege stehen. Wurde ein Antrag auf Einbürgerung gestellte und liegen diese Voraussetzungen vor ergeht die Entscheidung nach einer Einzelfallprüfung.
Wann besteht ein Anspruch auf Einbürgerung?
Danach besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antragsteller ist mindestens 16 Jahre alt (für jüngere Antragsteller stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag) Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
Ist der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht entsprechend?
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen.
Wie sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung geregelt?
Die Vorschriften und Voraussetzungen der Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Einbürgerung ausschließlich auf Antrag. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern sind in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG geregelt.
Ist eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich?
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht. Diese „Ermessenseinbürgerung“ können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Welche Ausnahmeregelungen gelten beim Nachweis über die Einbürgerung?
Hier gelten ähnliche Ausnahmeregelungen wir bei dem Nachweis über die Deutschkenntnisse. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat macht die Einbürgerung grundsätzlich unmöglich, während geringfügige Verurteilungen der Einbürgerung nicht im Wege stehen.