Wann mussen sie ein Schengen-Visum beantragen?

Wann müssen sie ein Schengen-Visum beantragen?

Bei der Erteilung eines Visums werden zwei Fälle unterschieden: Wenn Sie nur durch das Schengen-Gebiet auf dem Luft- oder Landweg hindurchreisen, also auf dem Weg in einen so genannten Drittstaat sind (der selbst nicht Schengen-Staat ist), müssen Sie ein Schengen-Visum der Kategorie „A“ beziehungsweise „C“ beantragen.

Wie kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen?

Die Auslandsvertretung der Bundesrepublik holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Mit der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen. Wenn Sie ein Visum erteilt bekommen, wird mit einem Sichtvermerk im Pass die Einreise und der Aufenthalt erlaubt.

Kann man ein Visum für kurzfristige Aufenthalte beantragen?

Ein Visum für kurzfristige Aufenthalte können Sie auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates beantragen. Grundsätzlich sollten Sie jedoch das Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem das Hauptreiseziel Ihres Kurzaufenthalts liegt.

Wie wird der Antrag auf Erteilung des Visums gestellt?

Der Antrag auf Erteilung des Visums wird insofern in der Regel bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft bzw. im Deutschen Konsulat im Heimatland des einreisewilligen Ausländers gestellt.

Wie kann ein Visum verlängert werden?

Voraussetzungen. Ein Visum kann auch dann verlängert werden, wenn ein Visum nicht voll ausgeschöpft wurde, weil die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte. Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.

Wie sollte das Visum erteilt worden sein?

Das Visum sollte allerdings von einer Vertretung des Landes erteilt worden sein, in dem das Hauptreiseziel liegt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Ich plane eine Flugreise und muss dabei auf einem deutschen Flughafen umsteigen.

Wo beantrage ich das Visum?

Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben