Wie lange brauchen sie eine Einbürgerung in Deutschland?
Grundsätzlich können Menschen in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, welche mindestens 16 Jahre alt sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem sollten Sie sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten. Unter bestimmten Umständen reichen allerdings auch sieben oder gar sechs Jahre aus.
Wie können sie sich in Deutschland einbürgern lassen?
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.
Was gilt als volljährig in Deutschland?
In Deutschland gilt man als volljährig, sobald man das 18. Lebensjahr erreicht hat. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so festgeschrieben (§ 2BGB). Mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht deiner Eltern und ihre Vormundschaft.
Wie war die Altersgrenze in Deutschland volljährig?
Doch es war nicht immer so, dass man in Deutschland im Alter von 18 Jahren volljährig wurde. Erst am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Altersgrenze zur Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen, da man bereits vor dem Erreichen des 21.
Ist eine erleichterte Einbürgerung möglich?
Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede. Wer erfüllt die Bedingungen?
Wie genießen sie die Einbürgerung von Ausländern?
Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.
Was bedürfen US-amerikanische Staatsangehörige zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit?
Grundsätzlich bedürfen US-amerikanische Staatsangehörige vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.