Wie läuft das Visumverfahren bei der Auslandsvertretung?
Allgemeines zum Nachzug von Familienangehörigen Das Visumverfahren läuft wie folgt: Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland vor der Einreise beantragt werden. Die Auslandsvertretung nimmt den Visumantrag entgegen und übersendet ihn an die örtlich zuständige Ausländerbehörde.
Was ist das Visumverfahren für Familienangehörige von Geflüchteten?
Visum für Familienangehörige von Geflüchteten nach einem Asylverfahren Allgemeines zum Nachzug von Familienangehörigen Das Visumverfahren läuft wie folgt: Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland vor der Einreise beantragt werden.
Was gilt für den Ehegattennachzug in Deutschland?
Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm – anders als einem Ausländer – das Recht zum Aufenthalt in Deutschland. 3. Dies gilt gleichermaßen für den Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, der eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
Was können ausländische Staatsangehörige nachziehen lassen?
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können ausländische Ehegatten und minderjährige ledige Kinder nachziehen lassen. Zu Asylbewerbern, die noch nicht als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt sind, ist ein Familiennachzug nicht möglich.
Warum benötigen sie kein Visum für einen EU-Bürger?
Sie benötigen kein Visum: wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen, die von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Herkunftslandes Ihres Ehepartners) nach EU-Recht ausgestellt wurde.
Wie muss eine rechtswirksame Eheschließung vorgelegt werden?
Es muss der Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung ein Nachweis über die rechtswirksame Eheschließung vorgelegt werden. Diese Eheschließung muss auch im Bundesgebiet Rechtsgültigkeit haben.