Wie kann ich Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen?
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen 1 benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und 2 müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. More
Was genießen Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen?
Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen genießen auf Grund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein an das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger angelehntes Recht. Für die Einreise und den Aufenthalt reicht ein gültiger Personalausweis, ein Pass ist nicht erforderlich.
Was gilt für Staatsangehörige der Europäischen Union?
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) 1 und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ( EWR) 2 und ähnlich auch für Staatsangehörige der Schweiz.
Was reicht für die Einreise und den Aufenthalt in der EWR-Staat?
Für die Einreise und den Aufenthalt reicht bei Unionsbürgern und Angehörigen der EWR -Staaten ein gültiger Personalausweis, ein Pass ist nicht erforderlich. Für die Einreise wird kein Visum benötigt.
Was sind Aufenthalter und Aufenthalter in der Schweiz?
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Wie wird die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt?
Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt. Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.
Was ist die Ausländerbehörde für eine Aufenthaltserlaubnis?
Bei Familienangehörigen von Schweizer Staatsangehörigen oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.