Was ist eine Aufenthaltskarte?
Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung, kein Aufenthaltstitel, welche für den Familienangehörigen die Ausübung der durch das Unionsrecht zuerkannten Freizügigkeit feststellt. Sie ist, da bereits nach dem Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht für Familienangehörige besteht, deklaratorischer Natur. vgl.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.
Welche Reisedokumente benötigen sie für die Philippinen?
Für die Reise auf die Philippinen mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass oder dem Kinderreisepass wird ein gültiges Reisedokument mit einem aktuellen biometrischen Passfoto benötigt. Sind die alten Ausweise abgelaufen, muss sofort ein neues Reisedokument beantragt und hierfür auch neue biometrische Passfotos erstellt werden.
Was ist eine Aufenthaltskarte für Angehörige von Personen mit EWR?
Die Aufenthaltskarte dokumentiert das Niederlassungsrecht für Angehörige von Personen mit EWR – oder Schweizer Staatsangehörigkeit, die aus einem Drittstaat kommen. Sie müssen die Aufenthaltskarte persönlich beantragen. Dazu brauchen Sie die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Antragsformular.
Wie lange gilt die Aufenthaltskarte für den Unionsbürger?
Gemäß Art. 11 Abs. 1 Unionsbürgerrichtlinie gilt die Aufenthaltskarte fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung oder für die geplante Aufenthaltsdauer des Unionsbürgers, wenn diese weniger als fünf Jahre beträgt.
Wie lange dauert die Aufenthaltskarte in Österreich?
Die Aufenthaltskarte muss spätestens vier Monate ab Einreise, Heirat oder Geburt beantragt werden. Sie hat eine fünfjährige Gültigkeitsdauer und gilt als Identitätsdokument. Wenn alle Voraussetzungen für fünf Jahre während Ihres rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich vorliegen,…
Ist die Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt?
Die Aufenthaltskarte wird nicht für Familienangehörige ausgestellt, die selbst die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates haben. Sie erhalten – ebenso wie der EWR-Bürger – in einigen EWR-Staaten eine Anmeldebescheinigung, in anderen EWR-Staaten überhaupt kein Aufenthaltsdokument (so z. B. seit 29.
Wann wird der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte ausgestellt?
Gemäß Art. 10 Abs. 1 Unionsbürgerrichtlinie wird dem Nicht-EWR-Familienangehörigen eines EWR-Bürgers spätestens sechs Monate nach Einreichung des betreffenden Antrags eine Aufenthaltskarte ausgestellt. Eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte wird ihm unverzüglich ausgestellt.
Wann wird eine Aufenthaltskarte für Unionsbürger ausgestellt?
Nach Art. 10 der UnionsbürgerRL wird spätestens sechs Monate nach Einreichung des Antrags eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers ausgestellt.