Was beachten bei Wiedereinstellung?
Rechtliche Regelungen zur Wiedereinstellung Wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Wiedereinstellung geltend machen will, so benötigt er dafür vom Unternehmen eine Einverständniserklärung zum Abschluss des Arbeitsvertrags. Der Arbeitnehmer muss eine sogenannte „rechtsgeschäftliche Willenserklärung“ abgeben.
Wann darf ich wieder arbeiten nach Kündigung?
Nachdem der Arbeitgeber eine ordentliche fristgemäße Kündigung ausgesprochen hat, bleibt der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet, weiterzu-arbeiten. Nur nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung.
Ist der Arbeitnehmer gebunden an eine Wiedereinstellungszusage?
An eine Wiedereinstellungszusage ist der Arbeitnehmer nicht gebunden. Teilt er dem Arbeitgeber mit, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen will, so hat das keine nachteiligen Folgen für ihn.
Was ist eine Wiedereinstellungszusage?
Für den Arbeitnehmer ist die Wiedereinstellungszusage lediglich eine Option, die er bei gegebener Zeit ausüben oder auch ablehnen kann. Der Arbeitnehmer hat also ein Wahlrecht.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet zur Zusage der Wiedereinstellung?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie zum 01.09.2015 einzustellen. Falls er sich nicht an die Zusage halten sollte, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung klagen. Da Sie in der Zwischenzeit arbeitslos sind, haben Sie einen Anspruch auf ALG I. Der Anspruch entfällt nicht durch die Zusage der Wiedereinstellung.
Kann der Arbeitnehmer eine wiedereinstellungsvereinbarung einhalten?
Der Arbeitnehmer muss eine Wiedereinstellungsvereinbarung nur dann nicht einhalten, wenn er inzwischen eine andere Beschäftigung angetreten hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aber unverzüglich und noch vor dem vereinbarten Wiederantrittstermin bekannt geben, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzt.