Wer hat Anspruch auf eine E-Card?
Wer bekommt generell eine e-card? Jede Person, für die ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß einem der folgenden Gesetze festgestellt wird, und die sich im Inland aufhält: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
Kann man ohne E-Card zum Arzt gehen?
Ist ein Arztbesuch schon vorher notwendig, wird Sie die Ärztin/der Arzt auch ohne e-card behandeln. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben, damit die Ärztin/der Arzt Ihren Versicherungsanspruch prüfen kann.
Wo anrufen wenn E-Card verloren?
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen).
Wer bekommt in Österreich eine ecard?
Ausgenommen Asylwerbende und Schutzbedürftige in der Grundversorgung erhalten alle Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine e-card, mitversicherte Angehörige nur dann, wenn sie den Wohnsitz im Inland haben oder im Grenzbereich zu Österreich leben und regelmäßig österreichische Ärzte aufsuchen.
Was passiert wenn man ohne e-card zum kassenarzt geht?
Falls sie wirklich nicht griffbereit ist, ist die ärztliche Behandlung zwar nicht behindert, Sie müssen aber dem Arzt jedenfalls Ihre Versicherungsnummer nennen. Er kann damit online Ihren Versicherungsstatus abfragen und den Behandlungsfall mit der Admin-Karte buchen.
Kann ein abgelaufener Reisepass verlängert werden?
Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss erneuert werden. Grundsätzlich kann eine Reise nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis angetreten werden, jedoch wird es innerhalb europäischer Länder des Öfteren gestattet, mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis einzureisen.
Kann man als EU-Bürger ihren Reisepass vorzeigen?
Als EU-Bürger/-inbrauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen. Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raumenkeinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu
Kann man ein neuer Reisepass beantragen?
Nein. Es muss auf jeden Fall ein neuer Reisepass beantragt werden. Falls Sie sehr viel reisen und dies auch anhand geeigneter Unterlagen nachweisen können, kann Ihnen eventuell ein Zweitpass ausgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.
Wie kann eine Reise mit einem Reisepass angetreten werden?
Grundsätzlich kann eine Reise nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis angetreten werden, jedoch wird es innerhalb europäischer Länder des öfteren gestattet, mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis einzureisen.