Wie finden sie geeignete Bewerber aus dem Ausland?
Um geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für Sie zu finden, kooperiert der Arbeitgeber-Service mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Der Internationale Personalservice ist dafür zuständig, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.
Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet relevant sind im Einzelfall jeweils die Staatsangehörigkeit des Ausländers sowie sein Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Was unterscheidet ausländischen Mitarbeitenden in Unternehmen?
Das Arbeitsmarktrecht unterscheidet zwei Kategorien von ausländischen Mitarbeitenden in Unternehmen: Bürger aus EU-/EFTA-Staaten und Bürger der übrigen Staaten.
Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?
Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.
Warum sind ausländische Arbeitnehmer besonders wichtig?
Da sich ausländische Arbeitnehmer häufig in einer sozial schwächeren Position als deutsche Arbeitnehmer befinden, ist die Fürsorge des Arbeitgebers besonders wichtig. Arbeitgeber können zum Beispiel bei der Arbeitserlaubnis unterstützen oder die Gleichbehandlung im Betrieb überwachen.
Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?
Damit ein Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung zum Beispiel einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann, muss vorab ein Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel für den beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausland.
Wie sollte man als Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen?
Wer als Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen möchte, muss vorab prüfen, ob der Ausländer einen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet und gegebenenfalls auf etwaige Beschränkungen im Aufenthaltstitel achten.