FAQ

Welche Genehmigungsverfahren gibt es?

Welche Genehmigungsverfahren gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Baugenehmigung: den Vorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018), die Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW 2018), die Typengenehmigung (§ 66 Abs. 1–3 BauO NRW 2018) und die Ausführungsgenehmigung (§ 78 BauO NRW 2018).

Wann ist ein Bimsch Antrag notwendig?

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen solche Anlagen eine Genehmigung, die besonders umweltrelevant sind oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen könnten.

Was bedeutet vereinfachtes Genehmigungsverfahren?

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren im Detail Das bedeutet, dass bei den zuständigen Stellen eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Diese Genehmigung muss erteilt werden, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Wer stellt einen BImSchG Antrag?

Genehmigungsbehörden sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU). Die Anträge sind bei der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen, die auch bei der Antragsstellung berät.

Wie ist das Genehmigungsverfahren geregelt?

Das Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren ist in einigen Details in den Ländern unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich deswegen immer im voraus bei Ihrer zuständigen Baubehörde. Durch die Baugenehmigung erhält der Bauherr das Recht sein Grundstück zu bebauen, zu verändern oder anderweitig zu nutzen.

Was ist ein Genehmigungsverfahren?

Im Genehmigungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft. Um die Einhaltung aller Vorschriften muss sich der Bauherr kümmern. Er trägt die Verantwortung für die Ordnung des Bauvorhabens.

Ist eine Genehmigung durch die Behörde zu erteilen?

Grundsätzlich ist eine Genehmigung durch die Behörde zu erteilen, wenn die Erfüllung der Pflichten aus den §§ 5 und 7 BImSchG sichergestellt ist, die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (§ 6 BImSchG).

Wie können sie das Genehmigungsverfahren überprüfen?

Um sicher zu gehen, können Sie in Ihrer Baubehörde Ihre Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit prüfen lassen. Wenn Sie das Genehmigungsverfahren beschleunigen wollen, können Sie selbst auf die angrenzenden Nachbarn zugehen. Erklären Sie Ihnen Ihr Bauvorhaben und holen Sie Ihre Zustimmung ein.

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